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Der Energieausweis, bisher auch heute noch Energiepass genannt, ist ein Dokument, welches alle wichtigen Daten zur Energiebedarf eines Gebäudes erfasst. Die unterschiedlich verbreiteten Bezeichnungen haben ihren Ursprung in der Entwicklung des Energieausweises durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). Die von der dena ausgegebenen Dokumente trugen die Bezeichnung ?Energiepass?. Heute wird das öffentlich-rechtliche Dokument entsprechend der Energiesparverordnung 2007 (EnEV 2007) als Energieausweis ausgewiesen und bezeichnet.
Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt und bezieht sich dabei nicht nur auf Fakten wie die Heizungsanlage oder die Warmwasseraufbereitung sondern auch auf die Dämmung des Gebäudes oder beispielsweise die Ausstattung der Fenster (Doppelverglasung oder Einzelverglasung).
An erster Stelle sind in einem Energieausweis Grundinformationen wie der Gebäudetyp, das Baujahr sowie die Anzahl der darin enthaltenen Wohneinheiten enthalten. Hinzu kommt ein Bild sowie eine Beschreibung der Qualität des Hauses unterteilt in verschiedene Bereiche wie beispielsweise Fenster, Fassade und Fassadendämmung. Ebenfalls mit einbezogen werden der Zustand der Rohrleitungen, vorhandenen Anlagentechnik und natürlich auch der Einsatz von regenerativen Energien wie Solartechnik oder Erdwärme.
Bei der Ausstellung des ausführlichen Energieausweises werden des weiteren die Emissionswerte gemessen (oder bei Neubauten die Werte der neuen Anlagentechnik übernommen) und mit zu erwartenden Energiekosten im Energieausweis ausgewiesen. Entsprechend der Auswertung werden gleichzeitig mögliche Sanierungs-, Modernisierungs- sowie energiesparende Verbesserungsvorschläge angegeben, die den Energiebedarf des Hauses und somit die Betriebskosten senken würden.
Nach den Ergebnissen werden Gebäude mit einem Energieausweis entsprechenden Energieeffizienzklassen zugeordnet. Die Einteilung ist vergleichbar mit den bereits üblichen Klassifizierungen bei Elektrogeräten, die auch bei Gebäuden von (sehr effizient) bis I (wenig energieeffizient) rechen. Die Einteilung wird dabei im Energieausweis mittels eines Bandtachos aufgezeigt. Dadurch ist bereits im Vorfeld erkennbar, in welchem Rahmen sich die Energiekosten des Hauses befinden werden und macht den Vergleich verschiedener Gebäude nach diesen Gesichtspunkten im Ansatz leichter.
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Der Energieausweis wurde eingeführt, um Gebäude energetisch zu bewerten. Neben dem Energieausweis muss der Eigentümer Verbesserungen der Energieeffizienz des Gebäudes erarbeiten, sofern kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.
Das dena-Gütesiegel für Energieausweise will Vertrauen in einen qualitätsgesicherten Energieausweis schaffen und darüber hinaus erreichen, dass dieser zum Einstieg in die energetische Gebäudemodernisierung genutzt wird. Dafür werden einheitliche Standards definiert für:
die über das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung hinausgehen. Der Abdruck des dena-Gütesiegels im Energieausweis dokumentiert, dass diese besonderen Standards eingehalten werden.
Die Marktteilnehmer sollen sich auf die Richtigkeit des Ausweises mit dena-Gütesiegel verlassen können. Um hier eine hohe Sicherheit zu geben, werden verschiedene Instrumente eingeführt, die in diesem Konzept und den Anlagen beschrieben sind. Das Gütesiegel kann allerdings den Aussteller nicht von seiner Verpflichtung zur sorgfältigen Arbeit befreien. Er bleibt seinem Auftraggebern gegenüber für die Richtigkeit, die Qualität und den Inhalt des Energieausweises persönlich verantwortlich.
Das dena-Gütesiegel für Energieausweise wird als freiwilliges Marktangebot eingeführt. Es handelt sich dabei um ein privatwirtschaftliches Gütesiegel und ist vorerst aus Energieausweise für Wohngebäude beschränkt.
Der Energieausweis bietet somit Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit, die positive Erscheinung der umweltschonenden Art des Gebäudes für sich zu nutzen, um so gegenüber Mitbewerbern einen Vorteil zu erhalten und das Verlangen von Kunden nach energiearmen Gebäuden befriedigen zu können.
Der Energieausweis gibt dabei unter anderem Informationen über den Zustand der Gebäudehülle, den Energieverlust der elektronischen Anlagen (Heizungsanlagen), den CO2 Ausstoß und den Gesamtenergiebedarf.
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In der Energiesparverordnung von 2007 wird dieser Energieausweis als ein Zertifikat erwähnt, dass bei Errichtung, Veränderung, Erweiterung oder Verkauf eines Gebäudes ausgestellt wird. Das heißt, dass ein Wohneigentümer, der weder verkaufen noch vermieten möchte, keinen Energieausweis benötigt.
Bei Verkauf, Verpachtung oder Neuvermietung muss dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden. Laut Gesetz ist der Eigentümer jedoch nicht verpflichtet, den Energieausweis von sich aus in das Verkaufs- oder Vermietungsgespräch mit einzubringen.
Eine Ausnahmeregelung gibt es für unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind wichtiger als Energiesparmaßnahmen, da durch einen eventuelle Renovierung oder Sanierung das Erscheinungsbild des Gebäudes getrübt wird.
Für Gebäude, die vor 1965 errichtet worden sind, gilt eine Ausweispflicht ab dem 1 Juli 2008. Für später errichtete Gebäude gilt dagegen eine Ausweispflicht ab dem 1. Januar 2009. Bei Nicht-Wohngebäuden gilt für bereits bestehende Gebäude eine Energieausweispflicht ab dem 1. Juli 2009, außerdem gilt für öffentlich genutzte Gebäude ab 1000 m2 eine Aushängepflicht des Ausweises.
Bei Nicht Einhaltung dieser Regelungen droht ein Bußgeld von bis zu 15.000,00?. Für Neubauten ist der Energieausweis sogar schon seit 1995 Pflicht. Beträgt die Nutzfläche des Gebäudes weniger als 50 m2 ist ein Energieausweis nicht nötig.
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Grundlage für Ausstellung des Energieausweises ist entweder der berechnete Energiebedarf oder der gemessene Energieverbrauch.
Der Energiebedarf spiegelt dabei die verbrauchte Energie für das Heizen der Räumlichkeiten des Gebäudes und für das Warmwasser dar.
Der Energieverbrauch ist ein Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird.
Der Energiebedarf kann für Neubauten oder für Gebäudeänderungen benutzt werden. Der Energieverbrauch dagegen wird eher für bestehende Gebäude benötigt. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchorientiertem Ausweis. Auch für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahrs und Nicht-Wohngebäuden (also Bürogebäude), gilt Wahlfreiheit.
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Für den bedarfsorientierten Ausweis muss eine regelrechte Prozedur durchgeführt werden: Der beauftragte Energieberater wird bei einer Vorortanalyse die energierelevanten Informationen des Hauses aufnehmen und dabei die technischen Anlagen wie zum Beispiel die Heizung auf ihren Zustand bewerten und dabei auch unter anderen Schornsteinfegerprotokolle und Verbrauchsabrechnungen zur Rate ziehen.
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Beim verbrauchorientierten Ausweis misst man lediglich den Energieverbrauch und ist daher wegen des geringen Aufwandes bei Wohnungseigentümer gefragter. Bei der Messung des Verbrauchs wird eine Kennzahl berechnet, die sich aus der verbrauchten Energiemenge, der nutzbaren Grundfläche zusammengesetzt. Wichtig zu beachten ist auch das Klima der Region, in der der das Gebäude steht. Ein Gebäude in einer kälteren Region verbraucht natürlich mehr Energie als ein Gebäude in einer klimatisch gesehen wärmeren Region.
Die verbrauchorientierte Variante ist zwar einfacher auszuführen, doch können keine detaillierten Ergebnisse geliefert werden. Aber auch bei dieser Form wird eine Vor-Ort-Begehung empfohlen, da dies erste Anhaltspunkte liefert.
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Ein Energieausweis kann immer nur für das ganze Haus ausgestellt werden. Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Wohnungen ist nicht notwendig, da zwar Dachwohnungen oder Wohnungen am Rand meist mehr geheizt werden, doch davon die Mieter der in der Mitte gelegenen Wohnungen profitieren. Aus das ganze Gebäude gerechnet, gleicht sich der Heizbedarf wieder aus und daher werden mehrere Energieausweise sinnlos und zu teuer.
Doch gibt es mehrere Energieausweise, wenn sich Wohnungen in Bürogebäuden befinden oder Läden im Erdgeschoss von Wohnhäusern integriert sind. Im bewohnten Bereich werden die Wohnbau-Regeln angesetzt, im gewerblich genutzten Bereich die Regeln für Nicht-Wohngebäude.
Im Zuge der Einschätzung des Gebäudes durch den Energieberater wird ein Energieausweis auch ausgestellt, um das Gebäude in eine Energieklasse einstufen zu können. Sie zeigt potentiellen Mietern, ob sie tendenziell mit höheren oder niedrigeren Energiekosten zu rechnen haben. Die Klasse wird im Energieausweis eingetragen und durch eine grafische Darstellung ermöglicht, einen schnellen Vergleich mit anderen Gebäuden anzustellen.
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Auch die Ausstellungsberechtigten für bestehende Gebäude werden in der Energiesparverordnung festgelegt. Anders als für bestehende Gebäude bestimmt die Energiesparverordnung nicht die Ausstellungsberechtigung für Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden. Dies ist Aufgabe der Bundesländer.
Für bestehende Gebäude dürfen u.a. Hochschulabsolventen der Architektur, der Bauphysik, des Maschinenbaus, des Bauingenieurwesens oder der Innenarchitektur, Handwerksmeister und Techniker, die Erfahrungen im Hausbau haben, verbrauchsorientierte Energieausweise ausstellen. Voraussetzung dafür ist ein Studienschwerpunkt im Bereich der umweltschonenden Bauweise. Eine Fortbildung der Energieeffizienz oder eine zweijährige Berufserfahrung in Bau- und Anlagentechnik.
Bedarfsorientierte Ausweise dürfen nur Sachverständige, die im Studium oder in einer Fortbildung über das energiesparende Bauen gewonnen haben, ausstellen.
Aussteller kann bei einem Neubau auch zum Beispiel der eigene Architekt werden. Bei bestehenden Gebäuden empfehlen sich die verschiedenen Energieportale im Internet, die Datenbanken mit qualifizierten Ausstellern zur Verfügung stellen.
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Die Energiesparverordnung sieht keine bestimmten Preise für die Ausstellung eines Energieausweises vor. Die Kosten für den Energieausweis hängen also von den Ausstellern ab. Da der Energieausweis erst vor kurzem eingeführt wurde, bestehen noch Diskrepanzen in den preisen. Erst Tendenzen zeigen einen Preis von 25,00 ? bis 100,00? für einen Verbrauchsausweis, je nachdem ob er datenfernmündlich oder per Beratungsgespräch über das Telefon erstellt wurde. Für den Bedarfsausweis sind die Kosten weitaus höher, da wesentlich mehr Daten aufgenommen werden müssen. Bei einem ausführlichen Verfahren mit Vor-Ort-Begehung können Kosten von bis zu 1000,00 ? entstehen.
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Entgegen dem ersten Eindruck, dass der Energieausweis für Gebäude nur neue Kosten zu Gunsten der Umwelt schafft, wird schnell deutlich, dass der Umweltschutz zwar sicherlich ein wichtiger Gesichtspunkt und ursprünglicher Gedanke für die Entwicklung des Energieausweises ist, jedoch im Ganzen gesehen sehr viel mehr Vorteile auch für den einzelnen aus ihm hervor gehen.
Neben der vereinfachten Überprüfung und Vergleichsmöglichkeit der Energiekosten verschiedener Gebäude bieten die Daten aus dem Energieausweis eine faktenbasierte Diskussion- und Verhandlungsgrundlage sowohl für Mieter und Vermieter als auch bei einem Kauf oder Verkauf der Immobilien. Auch eine Übersicht über eine Erhöhung der Energieeffizienz wird durch den Energieausweis gegeben, da er mit Modernisierungstipps nicht nur hilft, Energie zu sparen, sondern gleichzeitig durch die aus deren Umsetzung resultierenden niedrigen Energieverbrauch den Geldbeutel schonen hilft. Gerade vor den Hintergrund der immer weiter steigenden Energiepreise ist es nicht nur sinnvoll, einen Energieausweis erstellen zu lassen, sondern obendrein hilfreich, um durch weitere Maßnahmen die Energieeffizienz und den damit verbundenen Wohnkomfort in einem Gebäude zu erreichen, zu erhalten und zu erhöhen.